
Öffentliche und Private Anlagen
Immer häufiger kommt es vor, daß die Genehmigungen vom Wasserstraßenamt nur zeitlich begrenzt (zwischen 10-25 Jahren) ausgestellt werden. Zum Ablauf der Frist erhalten Sie vom zuständigen Amt ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Anlage auf Standfestigkeit und Gebrauchsfähigkeit überprüfen zu lassen. Dieses Zertifikat / Bescheinigung können wir Ihnen nach Überprüfung Ihrer Anlage ausstellen.
Sollte Bedarf an Instandsetzungsarbeiten bestehen, beraten wir Sie umfassend, um den „schönsten“ Platz der Saison wieder gebrauchsfähig herzustellen.
CL - Zertifizierungen

Unterlagen zur Begutachtung
Folgende Unterlagen werden - falls vorhanden - als Kopie zum Besichtigungstermin benötigt: Hier die komplette Checkliste zum Herunterladen »»»
- Lageplan
- Eigentumsnachweis
- Ausführungsplanung
- Genehmigungsplanung
- Vollmacht gegenüber dem WSA
- Statik für die Steganlage bei Bedarf
- Herstellungszeitraum und Hersteller
- Erläuterung zum Vorhaben/zur Nutzung
Aus Erfahrung wissen wir, daß diese Unterlagen oftmals nicht vollständig sind. Gerne sind wir Ihnen bei der Wiederbeschaffung oder der Neuerstellung behilflich.

Planungskompetenzen
Schwimmstege, Steganlagen, schwimmende Hotelterrassen, Ufereinfassungen oder auch Seebühnen sind in jedem Fall Bauwerke und somit genehmigungspflichtige Projekte.
Um Sie von der Idee bis zur Ausführung planungsrechtlich begleiten zu können, ist unsere persönliche Beratung bei Ihnen vor Ort die Grundlage unserer Arbeit.
Entwurf und Beratung
Um allen am Bau Beteiligten eine genaue Vorstellung von der ersten Projektidee zu vermitteln, wird von uns ein Entwurf und eine erste Kostenschätzung erstellt.
Erst danach wird dann in einem gemeinsamen Beratungsgespräch unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und des geplanten Investitionsvolumens die Planung und Ausführung mit den Bauherren erörtert.

Für Ihre Sicherheit
Die Planung Ihrer Steganlage erfolgt in permanenter Abstimmung mit der zuständigen Fischerei, dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt sowie der Umweltbehörde.
So wird sichergestellt, dass nur korrekte Vorlagen zur Prüfung und Genehmigung des Steganlagen Projektes bei den Ämtern vorliegen.
Statische Berechnungen
Für die bauliche Umsetzung der Steganlage sind auch statische Berechnungen mit Zertifikaten notwendig. Schwimmfähigskeitsnachweise und/oder Standsicherheitsnachweise sind hierfür die Grundlagen.
Die Erstellung erfolgt mit Zertifikat durch einen öffentlich bestellten Prüfingenieur.

Gutachten für wasserbauliche Anlagen wie Steganlagen, Spundwände, Kaimauern, Uferbefestigungen, Floating Homes
SCHADENSGUTACHTEN für Steganlagen werden nötig, wenn Ihre Steganlage oder durch fremde Boote, Eisdruck oder sonstige äußere Einflüsse beschädigt wurde.
WERTGUTACHTEN Für Wasserbauliche Anlagen, Hausboote oder schwimmende Plattformen sind notwendig für den Fall des Verkaufs, bei Gütertrennung oder Erbe, bei einem Versicherungswechsel oder wenn eine Sanierung der Anlage finanziert werden soll.
GERICHTLICHE oder Schieds-GUTACHTEN werden in Streitfällen durch richterliche Beauftragung oder durch eine der streitenden Parteien benötigt.
Gutachten für FLoating Homes: Bewertung von Schäden durch Unfall, Havarie oder anderer Umstände an Hausbooten, schwimmenden Plattformen, Arbeitsinseln und Erstellung eines Schieds- oder Gerichtsgutachtens.
Hier die komplette Checkliste Floating Home zum Herunterladen »»»

Sie planen ein Projekt am oder auf dem Wasser? Sie benötigen ein Gutachten? Sie haben Fragen zu Ihrem Projekt?
Ihr Ansprechpartner: Carsten Lindner ist Metallbaumeister und Mitglied beim Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV) e.V. Mitglieds-Nr. 01258 sowie Mitglied beim Verband freier Bau- und Bodensachverständiger e.V. Mitgliedsnummer 2421.
Telefon: +49 172 4408883
E-Mail: beratung[aet]cl-brandenburg.de
Sie haben Fragen zum Genehmigungsverfahren?
Ihr Ansprechpartner: Andreas Pietsch
Telefon: +49 3381 8040871
Mobil: +49 171 9708883
E-Mail: planung[aet]cl-brandenburg.de

Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung oder sonstige Anliegen?
Ihre Ansprechpartnerin: Jasmin Lindner
Telefon: +49 3381 3288832
E-Mail: buero[aet]cl-brandenburg.de
Postanschrift
Cl GmbH
Geschäftsführer: Carsten Lindner
Krakauer Straße 4
14776 Brandenburg an der Havel